AGB

Mit unseren Kunden (Empfänger unserer Angebote und Mitteilungen) bzw. Auftraggebern streben wir eine vertrauensvolle und dauerhafte Geschäftsbeziehung an. Klarheit über die gegenseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere gegenseitige Sorgfalts- und Treuepflichten, sind eine wichtige Voraussetzung dafür. Neben einer ausdrücklichen Beauftragung gilt jede Aufforderung zur Mitteilung von Angeboten oder sonstigen Gelegenheiten zum Abschluß eines Hauptvertrages, jede Entgegennahme von Angeboten und Informationen, sowie jede Aufnahme von Verhandlungen mit uns oder von uns benannten Dritten als Auftragserteilung, und zwar auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir auf Wunsch jederzeit gern erläutern.

AGB

Wir arbeiten als Makler erfolgsbezogen und gegen Vergütung. Wir sind stets um einen gerechten Ausgleich zwischen unseren Kunden bemüht. Daher sind wir berechtigt, auch für den anderen Teil (Partner des angestrebten Hauptvertrages) gegen Vergütung tätig zu sein.
Die von uns übermittelten Angebote sind streng vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Andernfalls ist bei Kaufobjekten ein Betrag in Höhe von 6 % plus MwSt. des angebotenen Objektpreises zu zahlen, sonst in Höhe der entsprechenden Vergütungssätze gemäß Ziffer 5, sofern wir dadurch die Maklervergütung nicht verdienen konnten. Sollte das übermittelte Angebot bereits bekannt sein, sind uns binnen 3 Werktagen die Unterlagen vollständig zurückzugeben und die Bezugsquelle genau zu benennen. Andernfalls gilt das Angebot als bisher unbekannt und die Vergütungspflicht uns gegenüber als anerkannt, wenn der Hauptvertrag zustande kommt.
Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend. Sie sind mit Sorgfalt nach bestem Wissen gemäß den Angaben des Antraggebers erstellt, die wir nicht weiter geprüft haben und für deren Richtigkeit wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Der Kunde sollte daher die übermittelten Angaben vorher selbst überprüfen. Wir haften auch nicht für Irrtümer, Druckfehler oder Auslassungen in unseren Angeboten.
Der Kunde hat uns jeweils über die Aufnahmen und das Ergebnis seiner Vertragsverhandlungen mit dem anderen Teil unverzüglich zu informieren.